Kontrollstellen müssen bei der zuständigen Behörde (Akkreditierungsstelle des BMWFJ) auf die Gentechnik-frei Richtlinie im Österreichischen Lebensmittelbuch bzw. gemäß EN 45011 akkreditiert sein.
Darüber hinaus müssen Kontrollstellen vom Vorstand der ARGE Gentechnik-frei für Kontrollen zur Vergabe des Qualitätszeichens "Ohne Gentechnik hergestellt" zugelassen werden. Die Vorgaben dafür sind in den Zulassungskriterien für Kontrollstellen festgehalten.
Zulassungskriterien für Kontrollstellen (pdf; 72 KB)
Voraussetzungen zur Autorisierung als Kontrollstelle (pdf; 80 KB)